Medikamente
Generell dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nur nach einer Anamnese durch eine Ärztin/einen Arzt verabreicht werden. Daran halten wir uns. Sollte Ihr Kind Medikamente während der Veranstaltung einnehmen, informieren sie uns bitte darüber. Wenn wir die Einnahme des Medikamentes aus einem besonderen Grund sicherstellen sollen, brauchen wir von Ihnen dazu folgenden Auftrag: Worauf muss besonders geachtet werden? (z.B. Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Behinderungen, Herzfehler, Hitzeempfindlichkeit, Bettnässen, Medikamentenunverträglichkeit, ADS/ADHS, Zahnspange, Verhalten usw. (ggf. gesonderte Mitteilung beifügen). Ggf. können ärztliche Atteste beigefügt werden.)
Sollte Ihr Kind Medikamente während der Veranstaltung einnehmen, informieren Sie uns bitte darüber:
– Name des Medikamentes
– nimmt mein Kind selber ein
– soll von Mitarbeitenden verabreicht werden
– Dosierung
– Warnhinweise
Verabreichung rezeptfreier Medikamente durch die Mitarbeitenden der Veranstaltung
Bei Bedarf können wir Ihrem Kind/Ihren Kindern rezeptfreie Medikamente wie Halstabletten, Wund- und Stichsalbe verabreichen oder eine Zecke entfernen, bedürfen hierzu aber Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Hinweis: Bei größeren Problemen nehmen wir in jedem Fall Kontakt mit Ihnen oder einer Ärztin/einem Arzt vor Ort auf. Wenn Sie uns keine Zustimmung geben, müssen wir Ihr Kind bei jeder Verletzung (z.B. Wespenstich) zur Ärztin/zum Arzt bringen.
Informationen und Einwilligungen des/der Sorgeberechtigten an den Veranstalter
– Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder verlorene Gegenstände, die meinem Kind oder einem Dritten gehören, es sei denn, dass dem Veranstalter ein Verschulden anzulasten ist.
– Wenn mein Kind mit seinem Verhalten die Veranstaltung gefährdet oder durch sein Verhalten sich selbst oder andere gefährdet, kann der Veranstalter mein Kind auf meine Kosten nach Hause schicken. Die vom Veranstalter eingesetzten Leiter und Leiterinnen oder sonstige Verantwortlichen sind ausdrücklich bevollmächtigt, Abmahnungen und Kündigungen namens des Veranstalters vorzunehmen.
– Mein Kind ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung Folge zu leisten. Mir ist bekannt, dass der Veranstalter für Folgen von selbstständigen Unternehmungen und dadurch verursachte Schäden nicht haftet.
– Mir ist bekannt, dass die Teilnehmenden während der Veranstaltung im Rahmen des Programmes und ihrem Alter entsprechend freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sind.
– Ich versichere, dass mein Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet und frei von Ungeziefer (z.B. Kopfläusen, Flöhen) ist bzw. zur Veranstaltung kommt.
– Mein Kind nimmt an dem gesamten Programm der Veranstaltung teil und verhält sich gemäß den Regeln und Anweisungen der Mitarbeitenden.
Gefördert werden Kinder durch den Landesjugenplan bei einem Haushaltsnettoeinkommen von
1.586 Euro für 1 Erwachsene + 1 Kind (unter 14)
1.953 Euro für 1 Erwachsene + 2 Kinder (unter 14)
2.197 Euro für 2 Erwachsene + 1 Kind (unter 14)
2.563 Euro für 2 Erwachsene + 2 Kinder (unter 14)
(Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 366 Euro.)